
Heute hat das Düsseldorfer Landgericht die einstweilige Verfügung, welche Apple einreichte, bestätigt. Somit darf Samsung weiterhin keine Galaxy Tab 10.1 in Deutschland vertreiben.
Die vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hoffmann blieb bei ihrem Urteil und bestätigte eine Geschmacksmusterverletzung seitens Samsung. Die Richterin bestätigte zwar das es bei der Gestaltung des Galaxy Tab Unterschiede zum iPad 2 geben würde, aber der Gesamteindruck stimme überein.
In diesem Gerichtsurteil geht es nicht um die sonstigen weltweiten Patentklagen gegen Samsung, sondern lediglich um das Design. Auch gilt die einstweilige Verfügung nur in Deutschland und nicht europaweit. Händler, welche das Gerät noch auf Lager haben, können dieses natürlich weiterhin verkaufen, Samsung wurde aber der Vertrieb und Werbung des Galaxy Tab 10.1 innerhalb Deutschlands untersagt.
Fraglich bleibt in diesem Moment noch, wie es mit dem Galaxy Tab 7.7 weitergehen soll. Apple erreichte ja durch die Ausweitung der einstweiligen Verfügung, dass Samsung das kleine Tab von der IFA wieder entfernen musste.
















[...] eine Pressesprecherin von Samsung. Diesen Kampf hat Samsung in der letzten Woche durch das permanente Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 innerhalb Deutschlands ja bereits [...]
[...] den verschiedensten Ländern bekannt. Apple hat davon schon einige gewonnen, wie zum Beispiel das permanente Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 innerhalb [...]
[...] nun eine aggressivere Stellung ein, nachdem das Unternehmen den Absatzmarkt des Galaxy Tab 10.1 in Deutschland verloren hat und auch das Gerät immer noch nicht in Australien verkaufen [...]