
Heute trafen sich Apple und Samsung wieder vor dem Düsseldorfer Gericht, welches ja via Einstweiliger Verfügung den europaweiten Vertrieb des Galaxy Tab verboten hat. Diese revidierte das Gericht ja später und minimierte das Verbort nur auf Deutschland.
Wer noch gar nichts von dem Rechtsstreit gehört hat, hier der Grund: Apple wirft Samsung vor, das Design des iPad 2 zu kopieren.
Unter “markanten Elemente der Ausstattung des iPad 2 versteht Apple, welches das Unternehmen im Gemeinschaftsgeschmacksmuster 000181607-001 fixierte, folgendes:
- Eine rechteckige Form mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken
- Eine Rückseite, welche an den Ecken abgerundet ist
- Ein Display, das unter einer klaren Oberfläche zentriert ist
- Ein dünnes Profil
- Nach dem Einschalten farbige Icons
Die Richterin in Düsseldorf war der Meinung das Apples Muster zwar einige Fehler aufweist, aber das ändere ja trotzdem nichts daran, dass Samsung das Design auf das Galaxy Tab 10.1 überträgt. Samsung widersprach diesem Vorwurf mehrmals und betonte dass Apple ja nicht das Design der Tabletts erfunden hat, dieses würde ja bereits lange vor dem iPad existieren.
In der heutigen Verhandlung wurden auch die eventuell manipulierten Bilder in Apples Antrag besprochen. Laut den Aussage der Anwälte handelte es hierbei um ein Versehen…
Eine endgültige Entscheidung wird es am 9. September geben, dann wird das Gericht in Düsseldorf entscheiden, wie es mit dem Galaxy Tab (zumindest) in Deutschland weitergeht.
















[...] vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hoffmann blieb bei ihrem Urteil und bestätigte eine Geschmacksmusterverletzung seitens Samsung. Die Richterin bestätigte zwar das [...]
[...] bereits berichtet darf Samsung weder das Galaxy Tab 10.1 nach die Modelle 7.7 sowie 8.9 in Deutschland vertreiben. Auf dieses Verbot reagierte nun Samsung [...]